Lieferkettengesetz bei IT-Lieferanten anwenden
Das deutsche Lieferkettengesetz bei IT-Lieferanten anzuwenden, ist für größere Unternehmen schon seit Januar 2023 Pflicht. Es verpflichtet sie, ihrer Sorgfaltspflicht bezüglich Menschenrechte und Nachhaltigkeit bei allen Zulieferern (nicht nur bei IT-Lieferanten) nachzukommen. Ab Januar 2024 sind weitere Unternehmen von diesem Gesetz betroffen. Wir nehmen das zum Anlass, die Gesetzesvorgaben aus der Sicht externer IT-Leistungen für…