Auslagerungsmanagement

Der Begriff Auslagerungsmanagement entspricht dem Begriff „Providermanagement“. Er wird in der Regulatorik des Finanzsektors verwendet und der Begriff „Auslagerung“ wird dort statt „Outsourcing“ verwendet.

Grundlegende Richtlinie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist das Rundschreiben MaRisk, das wesentliche Vorgaben für das Risikomanagement in Finanzinstituten gibt und im Modul AT09 Vorgaben für die Handhabung von Auslagerungen, d.h. dem Auslagerungsmanagement macht.

Laut MaRisk ist mittels einer Risikoanalyse zu bewerten, welche Risiken mit einer Auslagerung verbunden sind. Bei einer Auslagerung ist dann eine angemessene Steuerung und Überwachung aller mit der Auslagerung verbundenen Risiken sicherzustellen.

Das Auslagerungsmanagement kümmert sich um die Überwachung und Steuerung der im Rahmen der Auslagerung von einem externen Dienstleister erbrachten Leistungen. Hierfür sind klare Rollen und Verantwortlichkeiten zu definieren.

 

Auslagerungsmanagement - Rollen

Abbildung 1: Rollen im Auslagerungsmanagement

 

Neben einem Beauftragten, der die ordnungsgemäße Durchführung der ausgelagerten Funktion gewähren muss, ist bei mehreren Auslagerungen auch die Rolle eines zentralen Auslagerungsmanagements zu besetzen. Letzteres stellt einen einheitlichen Umgang mit Risiken bei Auslagerungen sowie eine einheitliche Kontrolle und Überwachung externer Dienstleistungen sicher. Zudem pflegt es eine vollständige Dokumentation aller Auslagerungen und berichtet mindestens einmal jährlich der Geschäftsführung den Status der externen Leistungserbringung.

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